Refinanzierungszinsen für verzichtete Gesellschafterdarlehen sind nur zu 60 % abzugsfähig
Verzichtet ein Gesellschafter auf ein der Gesellschaft gegebenes Darlehen zu Verbesserung dessen wirtschaftlicher Lage, so kann er die Refinanzierungszinsen nicht im Zusammenhang mit ehemaligen Zinserträgen voll abziehen.