Eine starke Gemeinschaft begrüßt ein neues Gesicht!
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt freut sich, Katharina Wendt als neue Referentin für Veranstaltungen in der Seminarabteilung des Verbandes begrüßen zu dürfen.
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt freut sich, Katharina Wendt als neue Referentin für Veranstaltungen in der Seminarabteilung des Verbandes begrüßen zu dürfen.
Am 8.5.2019 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht, das offiziell die Bezeichnung „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ trägt.
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs hat durch Urteil vom 13.2.2019 (Az. XI R 1/17) entschieden, dass Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern vornimmt, umsatzsteuerpflichtig sind.
Anlässlich der Europawahl 2019 am 26. Mai 2019 hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV e.V.) eine Synopse der Europawahlprogramme sowie eine Liste der aufgestellten Kandidaten erarbeitet.
Mit Schreiben vom 2.5.2019 hat das BMF Stellung zur vorläufigen Festsetzung von Zinsen nach § 233 i.V.m. § 28 Abs. 1 S. 1 AO genommen (BMF-Schreiben v. 2.5.2019 - IV A 3 -S 0338/18/10002).
Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung.
§ 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung verpflichtet (BFH, Urteil v. 7.3.2019 - IV R 18/17).
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.11.2018 (Az. VIII R 17/16) entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen.
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat mit Beschluss vom 13.2.2019 (Az. XI R 13/17) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) insoweit um Klärung gebeten.
Zu den sechs Referenten zählt auch Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am II. Senat des BFH, der sich vorrangig mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer befasst. Folgende Themen sind für den Vortrag von Prof. Dr. Loose am 13.5.2019 vorgesehen.