FG Münster: Prozesskosten für Studienplatzklage sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Das FG Münster hat entschieden, dass es nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt, wenn Eltern Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine Kapazitätsklage mit dem Ziel tragen, ihrem Kind einen Studienplatz zu verschaffen.

