BFH: Bestätigung des neuen Reiskostenrechts
Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte - wie z.B. Streifenpolizisten - einschränkt, ist verfassungsgemäß, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4.4.2019 – VI R 27/17 entschieden hat. Zeitgleich hat der BFH vier weitere Urteile veröffentlicht.