BFH: Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30.10.2019 – IV R 59/16 entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können.

