Anhebung der Kleinunternehmergrenze
Durch das dritte Bürokratieentlastungsgesetz wird die Grenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer nach § 19 UStG angepasst. Bislang können Unternehmer mit Umsätzen von nicht mehr als 17.500 € im vorangegangenen Jahr und nicht mehr als 50.000 € im laufenden Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.