Kategorie: Einkommen- und Lohnsteuer

BMF: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Das BMF hat am 26.2.2021 das angekündigte Schreiben veröffentlicht, das eine einjährige Nutzungsdauer auf digitale Wirtschaftsgüter zulässt (vgl. auch unsere Meldung v. 26.02.2021). Für die im Schreiben näher definierten Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ und „Betriebs- und Anwendersoftware“ kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.

2021-06-07T08:01:47+02:0026.02.2021|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

Verlängerung der Abgabefristen für 2019 ist beschlossene Sache!

Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 hat der Gesetzgeber die Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert.

Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG: Gewinndefinition und bedeutsame Übergangsregelung

Als Reaktion auf die Rspr. zum sog. Zwei- und Mehrkontenmodell hat der Gesetzgeber den betrieblichen Schuldzinsenabzug durch § 4 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 enden, eingeschränkt. Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind danach nicht abziehbar, soweit sie auf Überentnahmen entfallen.

Steuerfreie Wohnungsüberlassung (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG)

Der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 EUR je Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt.

BMF: Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG

Der Bundesfinanzhof hat zur Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG mit Urteil vom 7. Juli 2020 - VI R 14/18 - u.a. entschieden, dass ein Sachbezug grundsätzlich auch anhand der Kosten des Arbeitgebers bemessen werden kann, wenn eine Ware oder Dienstleistung an Endverbraucher in der Regel nicht vertrieben wird.

FG Hessen: Überlassung eines Jobtickets wegen Parkplatznot kein Sachbezug

Die Überlassung eines Jobtickets im Rahmen einer sog. Mobilitätskarte, die in erster Linie auf die Beseitigung der Parkplatznot auf den von der Arbeitgeberin unterhaltenen Parkplätzen gerichtet ist, stellt bei den Mitarbeitenden keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 12 K 2283/17).

Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen per Gesundheitstelefon

Telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch "Gesundheitscoaches“ ausführt, können als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen gelten. Sofern bestimmte Qualitätsstandards gewährleistet sind, können die steuerfreien telefonischen Beratungen auch von medizinischen Fachangestellten oder Krankenschwestern durchgeführt werden.

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