BMF: Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage bei Nichtberücksichtigung einer vGA – Nichtanwendungserlass BFH-Urt. v. 13.6.2018 – I R 94/15
Der BFH hat im Urteil vom 13. Juni 2018, I R 94/15 entschieden, dass keine Nichtberücksichtigung i. S. von § 8 Absatz 3 Satz 5 KStG vorliegt, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Veranlagung des Gesellschafters zwar nicht erfasst worden ist, jedoch nach Maßgabe von § 8b Absatz 1 KStG ohnehin hätte außer Ansatz bleiben müssen (2. Leitsatz).