Haupttätigkeit und Nebentätigkeit für denselben Arbeitgeber: Wann liegt ein einheitliches Dienstverhältnis vor?
Eine weitere Beschäftigung für denselben Arbeitgeber ist Teil einer nichtselbständigen Haupttätigkeit, wenn zwischen beiden Tätigkeiten ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang mit einem bestehenden Dienstverhältnis ist nach Auffassung des BFH anzunehmen, wenn ...

