[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Das Thema der ordnungsgemäßen Kassenführung ist spätestens durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verstärkt in den Fokus gerückt. Mit Einführung der sog. Kassennachschau zum 1.1.2018 hat die Finanzverwaltung ein neues eigenständiges Verfahren an der Hand, um in einem unangekündigten Besuch schnell zu klären, ob alle Kassendaten ordnungsgemäß erfasst wurden. Insbesondere Betrieben mit viel Bargeschäft drohen ggf. existenzgefährdende Schätzungen, wenn Betriebsprüfer Fehler in der Kassenbuchführung entdecken und die ordnungsgemäße Buchführung anzweifeln.

In einem aktuellen rechtskräftigen Urteil hat das Sächsische FG nun zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung Stellung genommen und festgestellt, dass geringfügige formelle Buchführungsmängel für sich genommen keine durchgreifenden Bedenken gegen die formelle Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung im Ganzen begründen.

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Seminarempfehlung: Zu diesem aktuellen Themenkomplex empfehlen wir den Besuch unseres Seminars „Kassenprüfung des Finanzamts – Wie sind Bargeldeinnahmen aufzuzeichnen, damit keine Schätzung droht?“[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]