Aktuelle Entwicklungen zur ersten Tätigkeitsstätte
Nachfolgend wird auf die aktuellen Entwicklungen zur ersten Tätigkeitsstätte – insbesondere mit Blick auf die Rechtsprechung – eingegangen.
Nachfolgend wird auf die aktuellen Entwicklungen zur ersten Tätigkeitsstätte – insbesondere mit Blick auf die Rechtsprechung – eingegangen.
Der 9. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Beschluss vom 31.8.2018 (Az.: 9 V 2360/18 E) ernstliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen von jährlich 6 % für Zeiträume ab 2014 geäußert.
Die Finanzverwaltung hat mehrere Erlasse zu den §§ 1 Abs. 3, 1 Abs. 3a, 3 und 6 GrEStG veröffentlicht. Die umfangreichen Ausführungen enthalten viele Beispiele und Schaubilder.
Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern.
Das BMF hat den Referentenentwurf für das Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG) veröffentlicht.
Unternehmensbewertungen gehören nicht zum „alltäglichen“ Geschäft eines Unternehmers oder seines Steuerberaters. Dennoch ist es unerlässlich, das Unternehmen zu bewerten, wenn es beispielsweise verkauft oder vererbt werden soll.
Wer Steuern hinterzieht, soll bestraft werden. Darüber besteht weitestgehend Einigkeit. Streitig aber ist, ob sich auch jemand dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen und folglich auch bestraft werden kann, obwohl die Behörden Kenntnis von allen steuerlichen Vorgängen hatten.
Der Bundesrat hat zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. JStG 2018) Stellung genommen.
Folgende Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 4/2018 behandelt.
Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten. Bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel können die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden.