BMF: Mehrere neue Erlasse zur Grunderwerbsteuer
Die Finanzverwaltung hat mehrere Erlasse zu den §§ 1 Abs. 3, 1 Abs. 3a, 3 und 6 GrEStG veröffentlicht. Die umfangreichen Ausführungen enthalten viele Beispiele und Schaubilder.
Die Finanzverwaltung hat mehrere Erlasse zu den §§ 1 Abs. 3, 1 Abs. 3a, 3 und 6 GrEStG veröffentlicht. Die umfangreichen Ausführungen enthalten viele Beispiele und Schaubilder.
Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern.
Das BMF hat den Referentenentwurf für das Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG) veröffentlicht.
Unternehmensbewertungen gehören nicht zum „alltäglichen“ Geschäft eines Unternehmers oder seines Steuerberaters. Dennoch ist es unerlässlich, das Unternehmen zu bewerten, wenn es beispielsweise verkauft oder vererbt werden soll.
Wer Steuern hinterzieht, soll bestraft werden. Darüber besteht weitestgehend Einigkeit. Streitig aber ist, ob sich auch jemand dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen und folglich auch bestraft werden kann, obwohl die Behörden Kenntnis von allen steuerlichen Vorgängen hatten.
Der Bundesrat hat zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. JStG 2018) Stellung genommen.
Folgende Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 4/2018 behandelt.
Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten. Bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel können die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden.
Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, erzielt er aufgrund der Sonderrechtsbeziehung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Den steuerpflichtigen Vermietungseinnahmen steht der Werbungskostenabzug gegenüber.
Erhält ein Mandant von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Prämie, die auf einem Wahltarif gemäß § 53 Abs. 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) beruht, mindern sich die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Dies hat der BFH entschieden.