Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlüsse
Die "Lieferung von Wasser“ durch die Wasserversorgungsunternehmen unterliegt nach dem UStG lediglich dem ermäßigten Steuersatz. Der EuGH und auch der BFH hatten bereits vor einigen Jahren geurteilt, dass dementsprechend auch das Legen eines Hausanschlusses dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, wenn die Leitung die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht.