Betriebsveranstaltung: No-Show-Kosten sind einzubeziehen!
Wenngleich sich coronabedingt die (Betriebs-) feierlaune gegenwärtig mehr als in Grenzen hält, führt das Thema „Betriebsveranstaltung und Lohnversteuerung“ gerade im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen immer wieder zu Diskussionen.

