BFH: Organ einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter
Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2018 (Az. I R 54/16) entschieden, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter sein kann. Dies führt zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält.