Home-Work-Pauschale und öffentliche Verkehrsmittel
Für die Jahre 2020 und 2021 kann für jeden Tag, an dem der Steuerpflichtige ausschließlich zu Hause betrieblich oder beruflich tätig wird und kein häusliches Arbeitszimmer unterhält oder den Kostenabzug nach den Grundsätzen des häuslichen Arbeitszimmers nicht wählt, ein pauschaler Betrag von 5 EUR - maximal 600 EUR im Jahr – steuerlich geltend gemacht werden.