BMF: Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
Das BMF hat mit Schreiben vom 29. April 2026 zur Anwendung der Sanierungsklausel gemäß § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Anwendungsschreiben zur Sanierungsklausel In dem Schreiben wird im Detail festgelegt, unter welchen Bedingungen Verluste einer Kapitalgesellschaft trotz eines Gesellschafterwechsels erhalten bleiben können, sofern der Erwerb der Sanierung dient.

