Kategorie: Einkommen- und Lohnsteuer

BMF: Billigkeitsregelung bei der Erfassung von Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Zinsen auf Steuererstattungen nach § 233a AO führen beim Gläubiger zu Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG oder in Verbindung mit § 20 Absatz 8 EStG zu Einkünften anderer Art. Zinsen auf Steuernachforderungen hingegen können nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

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