FinMin Sachsen-Anhalt verlängert Frist zur Einreichung von Steuererklärungen
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat die Finanzämter mit Erlass vom 23. März 2020 angewiesen, Fristverlängerungsanträgen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die ebenfalls von der Corona-Krise betroffen sind, rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 zu entsprechen.