Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2020 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfemaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (kurz: Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Mit abschließenden Beratungen im Bundesrat ist am 5. Juni 2020 zu rechnen.

