Jahressteuergesetz 2020 und Lohnsteuerrecht
Die Bundesregierung hat am 2. September 2020 den Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 beschlossen. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im November bzw. Dezember 2020 zu rechnen.
Die Bundesregierung hat am 2. September 2020 den Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 beschlossen. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im November bzw. Dezember 2020 zu rechnen.
Aufgrund zahlreicher Nachfragen und der Unvorhersehbarkeit der Corona-Pandemie werden wir das Seminar „Die Einkommensteuererklärung 2020“ erstmals auch als Webinar-Reihe anbieten. Vortragender ist der renommierte Referent Michael Seifert.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist darauf hin, dass (derzeit) im Bereich der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer keine neuen Regelungen mit der Corona-Pandemie geplant sind. Vielmehr ist weiterhin das BMF-Schreiben v. 4.4.2018 (BStBl I 2018, 592) anzuwenden.
Soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht hat der 9. Senat des Niedersächsischen FG im Urteil vom 8. Juli 2020 (9 K 78/19) zu der Frage Stellung genommen, ob ein Abzug von Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten auch dann aufgrund der Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG ausgeschlossen ist.
Wird eine GmbH unter Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG endet, verschmolzen, ist die Auflösung der Rücklage (§ 6b Abs. 3 Satz 5 EStG) in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft vorzunehmen.
§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Das BMF hat sich zur Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach § 4 KassenSichV wie folgt geäußert
Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. hat auf seiner Internetseite eine aktualisierte Muster-Verfahrensdokumentation für Kassensystem-Anwender zum kostenfreien Download veröffentlicht.
Das Sozialgericht Stuttgart hat am 16.01.2020 entschieden, dass eine Steuerberaterin dann eine selbstständige Tätigkeit ausübt, wenn sie nach dem zugrundeliegenden Beratervertrag weisungsfrei und eigenverantwortlich Mandate übernimmt, nicht in den Betrieb der Steuerkanzlei eingegliedert ist und keinen festen Stundenlohn erhält, sondern eine reine Umsatzbeteiligung.
In Fällen einer behördlich angeordneten Quarantäne stellte sich die Frage, wie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge freiwillig versicherter Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich zu behandeln sind.