Ausblick auf die Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke 2020
Mit der ESt-Erklärung 2019 wurde begonnen, die Erklärungsvordrucke modular aufzubauen. Dieser Aufbau wird mit den Erklärungsvordrucken 2020 fortgeführt. Diskutiert wurde innerhalb der FinVerw., auf die Eintragung der von Dritten übermittelten Daten bei elektronischen Steuerklärungen zu verzichten. Offensichtlich aus technischen Gründen sollen diese Daten auch weiterhin anzugeben sein. Eine Bindungswirkung an diese Daten existiert nach wie vor nicht.

