Deutscher SteuerberaterTALK – Der Podcast zur Konferenz
Aus dem Deutschen Steuerberatertag 2020 wird der Deutsche SteuerberaterTALK! In Form eines Podcasts präsentieren wir Ihnen viele der Konferenzthemen kompakt und im Talkformat.
Aus dem Deutschen Steuerberatertag 2020 wird der Deutsche SteuerberaterTALK! In Form eines Podcasts präsentieren wir Ihnen viele der Konferenzthemen kompakt und im Talkformat.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheut und Gleichstellung mit Schreiben vom 26.8.2020 an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover Hinweise zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge nach § 56 ff. Infektionsschutzgesetz gegen.
Mit Urteil vom 13.5.2010 – VI R 13/18 hält der BFH an seiner Rechtsprechung fest und bezieht in die Schätzgrundlage für Sachzuwendungen nur Kosten ein, die zu geldwerten Vorteilen führen können. Weiter macht er deutlich, dass sich die Bemessungsgrundlagen für Sachbezüge und Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 S. 2 EStG unterscheiden.
Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 7/17 seine Rechtsprechung fortgesetzt , nach der es sich bei der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden, nicht um die steuerpflichtige Veräußerung einer Kapitalforderung handelt.
Wie der BFH mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden hat, können auch unbekannte Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist.
Verbandspräsident Christian Böke hat sich mit einem Schreiben an die Finanzminister von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt und darin dringend um Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 auf den 31.5.2021 gebeten.
Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung sowie für deren Steuerfreiheit geändert.
Durch Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S.1512) wurde in § 21 UStG - Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer - ein neuer Absatz 3a eingefügt.
Im vergangenen Jahr hat sich der BFH in sieben Urteilen zur Anwendung des § 6a GrEStG geäußert. Nun hat die Finanzverwaltung gleich lautende Ländererlasse bekanntgegeben.