Die Themen Aktuelles Steuerrecht 1/2021 stehen fest
Im Rahmen der Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht 2021 werden beim ersten Termin die folgenden Themen behandelt!
Im Rahmen der Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht 2021 werden beim ersten Termin die folgenden Themen behandelt!
Im Rahmen der aktuellen Situation habe die Tätigkeiten im Homeoffice zugenommen. In diesem Zusammenhang stellen wir unseren Mitgliedern im geschützten Mitgliederbereich unter Downloads eine Vereinbarung zur Verfügung, welche bei Bedarf mit betroffenen Mitarbeitern/innen geschlossen werden kann.
Am 8. und 9. September 2021 findet die Steuerfachtagung zum 60. Mal statt. Dieses Jubiläum möchten wir gemeinsam mit Ihnen im Convention Center der Messe Hannover erleben. An beiden Tagen erwartet Sie eine einmalige Wissensplattform für Steuerexpertinnen und -experten.
Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater/innen: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis 31.03.2021 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband stark gemacht. Die Frist für die November- und Dezemberhilfe wird bis 30.04.2021 verlängert.
Ihr Präsidium informiert zu aktuellen Themen aus dem Verband und dem Berufsstand. Heute mit Christian Böke, Präsident Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, zum Thema Arbeitgebersiegel!
Verbandspräsident Christian Böke hat sich an die Finanzministerien in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt und die Aussetzung der am 10.02.2021 fällig werdenden Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen bei gleichzeitigem Fortbestand der Dauerfristverlängerung gefordert.
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat aktuell zu der Frage Stellung genommen, wie mit Beitragsfortzahlungen während der coronabedingten behördlichen Schließung steuerlich umzugehen ist. Es gilt nach einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene.
Erst unmittelbar vor Weihnachten 2020 hat die Finanzverwaltung das Muster für den Vordruck zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 nebst amtlicher Anleitung bekanntgegeben. Der Praxis bleibt damit kaum Zeit, sich mit dem neuen Vordruck zu befassen. Dabei ergeben sich für 2021 gravierende Änderungen!
Das Vorstandsmitglied einer öffentlich-rechtlich organisierten Berufskammer ist nicht selbstständig i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL für die Kammer tätig und damit kein Unternehmer, wenn es nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und kein Vergütungsrisiko trägt.
Mit Urteil vom 8.10.2020 hat das Niedersächsische FG erneut zur Steuerbarkeit der Tätig-keit eines Mitglieds eines kollektiven Leitungsgremiums Stellung genommen.