Mit Schreiben vom 21.2.2022 hatte sich Verbandspräsident Christian Böke an die Finanzminister der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt und darin eine weitergehende Fristverlängerung als derzeit um Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vorgesehen, gefordert (siehe unsere Meldung vom 22.2.2022).

Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers erkennt in seinem Antwortschreiben die Leistungen des Berufsstandes erneut an, sieht die geplanten Regelungen zur Fristverlängerung im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes als ausreichend an. Gleichwohl schließt er nicht aus, dass bei entsprechender Notwendigkeit zu einem späteren Zeitpunkt weitere Erleichterungen auf den Weg gebracht werden könnten.

 

Das Antwortschreiben finden Sie hier >>