Der Krieg in Europa zerstört Städte und Dörfer. Er bringt Tod und Vertreibung. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die Demokratie in der Ukraine. Auch Deutschland hilft: Die vielen aus der Ukraine in der EU Ankommenden erfahren persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet Bleibenden hilft der Demokratie in der Ukraine. Mit Schreiben vom 17.3.2022 hat das BMF Verwaltungsanweisungen erlassen, die der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements dienen und für entsprechende Maßnahmen gelten, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden. Dazu gehören:

 

– Spenden

– Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

– Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

– Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

– Lohnsteuer/Arbeitslohnspende

– Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen

– Umsatzsteuerliche Maßnahmen

– Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG

 

 

Die Regelungen im Einzelnen können Sie dem BMF-Schreiben entnehmen: BMF-Schreiben v. 17.03.2022 – IV C 4 – S 2223/19/10003 :013