Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen
Gem. § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG können steuerpflichtige die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden und nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben ...

