[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Digitaler Finanzbericht beschleunigt Kreditverfahren

Während sich das Online-Banking seit vielen Jahren sowohl im privaten wie im geschäftlichen Umfeld etabliert hat, war der Datenaustausch mit Banken und Sparkassen im Rahmen des Kreditvergabeprozesses für Steuerberater und Mandanten bisher noch sehr papierlastig. Die elektronisch erstellten Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) wurden meist von den Kanzleien oder den Mandanten selbst in gedruckter Form oder als PDF an die Kreditinstitute weitergeleitet, wo die Daten dann manuell in die bank- bzw. sparkasseneigenen Analysesysteme eingetippt wurden. Das gehört nun bald ebenfalls der Vergangenheit an.

 

Mit Hilfe des sogenannten Digitalen Finanzberichts (DiFin) werden die beschriebenen Medienbrüche künftig vermieden. Im Rahmen des neuen DiFin-Verfahrens wird ein bundesweit einheitlicher technischer Standard für die elektronische Übermittlung der Abschlussdaten von Firmenkunden an Banken und Sparkassen in Deutschland etabliert, das dem Verfahren bei der E-Bilanz ähnlich ist. Das Verfahren wurde in den vergangenen Monaten zusammen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie ausgewählten Kreditinstituten getestet. Anfang März gab die Deutsche Bundesbank den Startschuss für die offizielle Marktfreigabe des DiFin zum 1. April 2018.

 

DATEV-Software startklar für effizienteren Datenaustausch

Kanzleien und Mandanten können seit April Jahresabschlüsse digital an Kreditinstitute, die bereits an dem Verfahren teilnehmen, übermitteln und damit den Kreditvergabeprozess beschleunigen sowie die Risikobeurteilung erleichtern. Auf Basis des aus dem E-Bilanz-Verfahren bewährten XBRL-Formats (EXtensible Business Reporting Language) lassen sich die Daten aus dem DiFin automatisch weiterverarbeiten. Damit verringert sich bei allen Beteiligten der administrative Aufwand und durch den Wegfall von potenziellen Fehlerquellen verbessert sich die Datenqualität. Die DATEV eG unterstützt als einer der ersten IT-Dienstleister Kanzleien und ihre Mandanten in dem DiFin-Verfahren mit dem Assistenten zur Abschlussdatenübermittlung an Banken im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen.

Die Genossenschaft war von Anfang an bei der Entwicklung des DiFin und der im Juni 2017 gestarteten Pilotphase dabei. DATEV-Anwender haben im Rahmen dieser Pilotphase ca. 350 erfolgreiche Übermittlungen an Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie die Institute UniCredit Hypovereinsbank, Commerzbank, Deutsche Bank und Deutsche Bundesbank vorgenommen. DATEV-Software ist somit startklar für den effizienteren Datenaustausch mit der Finanzwirtschaft.

Im Rahmen der Testphase für den Digitalen Finanzbericht wurden auch rechtliche Fragen geklärt, die zuvor bei Kammern und Verbänden intensiv diskutiert worden waren. So kann eine Bank bzw. Sparkasse erst dann an dem Verfahren teilnehmen, wenn sie die Haftungsklarstellungserklärung dazu abgegeben hat, mit der unter anderem zugesichert wird, dass Steuerberater bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt werden als bisher bei Einreichung in Papierform. Mandanten müssen gegenüber ihrem Kreditinstitut eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) der digital übermittelten Jahresabschlüsse abgeben und damit ggf. die Kanzlei als Absender gegenüber der Bank bzw. Sparkasse autorisieren. Mustervordrucke dazu und weitere Informationen finden Interessierte unter www.digitaler-finanzbericht.de.

Auf den Seiten www.datev.de/digitaler-finanzbericht stellt DATEV weiterführende Informationen zum DiFin, insbesondere zur programmseitigen Unterstützung, sowie eine Beschreibung der wesentlichen Prozessschritte für eine Teilnahme zur Verfügung. Auf der offiziellen Webseite des Digitalen Finanzberichts befindet sich eine stets aktuelle Liste der Kreditinstitute, die bereits auf das neue Verfahren umgestellt haben: www.digitaler-finanzbericht.de/participants.

 

DiFin-Verfahren wird für „Rückkanal“ weiterentwickelt

Die Initiative für den Einstieg in das DiFin-Verfahren geht in der Regel vom Kreditinstitut über das berichtende Unternehmen aus. Der Mandant beauftragt dann die Kanzlei mit der Umstellung der Übermittlung der Jahresabschlussunterlagen vom heutigen PDF- oder Papierversand auf die Einreichung per Digitalem Finanzbericht. Natürlich können umgekehrt auch Steuerberater ihre Mandanten darauf ansprechen und damit ihre Beratungskompetenz unterstreichen.

Der Digitale Finanzbericht ist der Einstieg in die konsequente Digitalisierung der kaufmännischen Prozesse und des Datenaustausches in der Beziehung Kanzlei – Mandant – Bank. Deshalb wird das DiFin-Verfahren weiterentwickelt. DATEV setzt sich für die Errichtung eines so genannten Rückkanals ein, über den dann auch Daten der Kreditinstitute, wie zum Beispiel Zins- und Tilgungspläne, an die Unternehmen und Kanzleien digital übermittelt werden können. Dadurch würde sich die Kanzlei dann die Zeit für die monatliche Verbuchung von Darlehensraten und die Ermittlung der Restlaufzeitvermerke für den Jahresabschluss sparen. Darüber hinaus unterstützt das Verfahren mit Rückkanal bei der Erstellung einer Qualitätsbuchhaltung als Grundlage für zusätzliche Betriebswirtschaftliche Beratung.

Die Genossenschaft hatte bisher eigenständige Lösungen zur Abschlussdatenübermittlung an Sparkassen und Genossenschaftsbanken angeboten. Der DiFin ist nun ein standardisiertes Verfahren für alle Kreditinstitute in Deutschland, dem sich alle IT-Dienstleister und Softwareanbieter anschließen können.

 

Autor: Klaus Reichhart, DATEV eG

 

 

Stand: 10.4.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]