BMF: Schreiben zur Realteilung
In seinem Schreiben vom 19.12.2018 hat das BMF ausführlich zur Realteilung Stellung genommen. Erfahren Sie hier welche Aspekte darin behandelt werden.
In seinem Schreiben vom 19.12.2018 hat das BMF ausführlich zur Realteilung Stellung genommen. Erfahren Sie hier welche Aspekte darin behandelt werden.
Das BMF hat den UStAE an die Änderungen auf Grund des MwSt-Digitalpakets und des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften angepasst (BMF, Schreiben v. 14.12.2018 - III C 3 - S 7117-j/18/10002).
Das BMF hat mir Schreiben vom 17. Dezember 2018 die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger i.S.v. § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG, die dem Steuerpflichtigen als Nachweis ggü. dem Marktplatzbetreiber dient, dass er steuerlich registriert ist, bekanntgegeben.
In Kooperation mit dem Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Leibnitz Universität Hannover und dem Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover bietet der Steuerberaterverband ab April 2019 die exklusive Veranstaltungsreihe „Aktuelle Rechtsprechung mit BFH-Richtern“ an.
Die Regelung des sog. Kompensationsverbots in § 370 Abs. 4 S. 3 AO stellt eine der umstrittensten aber zugleich bedeutendsten Vorschriften des materiellen Steuerstrafrechts dar. Demnach sind Steuern auch dann verkürzt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt werden können.
Die Anweisung, die Vollziehung von Zinsfestsetzungen wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO auf Antrag auszusetzen, wurden vom BMF auf Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2012 erweitert.
Das BMF hat in einer Meldung vom 10.12.2018 die nachfolgenden wichtigen Änderungen zum Jahresbeginn 2019 zusammengestellt. Erhalten Sie hier weitere Informationen zum Thema!
Mit Schreiben vom 7.12.2018 hat das BMF die Rechtsprechung des EuGH und des BFH umgesetzt, nach der eine sog. Briefkastenanschrift eine ausreichende Rechnungsangabe darstellt.
Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat am heutigen Tag dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt und Prof. Dr. H.-Michael Korth zum Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen ernannt. Seine Amtszeit beginnt zum Januar 2019. Wir beglückwünschen unseren Ehrenpräsidenten zu dieser Ernennung.
Das BMF hat mit Schreiben vom 26.11.2018, IV C 6 – S 2142/17/10002 :013, die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für das Jahr 2018 bekanntgegeben.