BFH: Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein, wie der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 22.11.2018 (Az.: V R 65/17) zur Umsatzsteuer entschieden hat. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen.

