Lohnsteueranmeldung 2019
Das BMF hat mit Schreiben vom 24. August 2018 das Muster der Lohnsteueranmeldung 2019 bekannt gemacht. In den elektronischen Formularen wurden nur kleine Abweichungen zum Vordruckmuster aufgenommen.
Das BMF hat mit Schreiben vom 24. August 2018 das Muster der Lohnsteueranmeldung 2019 bekannt gemacht. In den elektronischen Formularen wurden nur kleine Abweichungen zum Vordruckmuster aufgenommen.
Das FG Baden-Württemberg hat sich mit der Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen bei Nichtinanspruchnahme von bereitgestellten Mahlzeiten auseinandergesetzt. Danach gilt Folgendes!
[vc_row el_class="css_individuell_posts"][vc_column css=".vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}"][vc_column_text]Hannover, September 2018 – In Zeiten der Work-Life-Balance-Optimierung ist das Homeoffice für viele Beschäftigte [...]
Der BFH hat sich mit Urteil vom 6. Juni 2018 zur Ermittlung des Marktpreises bei Sachzuwendungen geäußert. Im Urteilsfall war die Marktpreisermittlung umstritten, weil die Finanzverwaltung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung die Anwendung der sog. 44 EUR-Freigrenze infolge deren Überschreitung versagte.
Das FG Köln hat mit seiner Entscheidung von 27. Juni 2018 zur Verteilung der Gesamtkosten bei einer Betriebsveranstaltung Stellung genommen. Das FG Köln hat dabei die Berechnungsweise des geldwerten Vorteils der Finanzverwaltung eine Absage erteilt.
Das Ergebnis der Wahlen zum Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) 2018 wurde von der unabhängigen Wahlkommission am 12. Juli 2018 bekannt gegeben. Von den insgesamt 327 Kandidaten aus 11 verschiedenen Listen wurden 57 Beiratsmitglieder (45 Mitglieder aus der Gruppe der Wirtschaftsprüfer, 12 Mitglieder aus der Gruppe der vereidigten Buchprüfer) gewählt.
Erhält ein Steuerpflichtiger von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Prämie, die auf einem Wahltarif gemäß § 53 Abs. 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) beruht, mindern sich die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Dies hat der BFH mit Urteil vom 6.6.2018 (Az.: X R 41/17) entschieden.
Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 wurde veröffentlicht. Dabei weist das BMF auf Folgendes hin.
Der Handel mit Bitcoins und anderen virtuellen Währungen, auch Kryptowährungen, digitale Währungen oder alternative Währungen genannt, hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen – und mit ihm die vor allem umsatzsteuerlichen Fragestellungen rund um die Übertragung, Aufbewahrung und Nutzung.
Der neue DStV-Praxenvergleich besticht durch viele Neuerungen. Erstmalig ist ein Mehrjahresvergleich möglich. Der Mehrjahresvergleich umfasst unter anderem die regionalen oder bundesweiten Auswertungen im Vergleich zum Vorjahr und wird zukünftig um jedes Folgejahr erweitert.