[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]DStV-Praxenvergleich – Mit weniger Aufwand zu mehr Erkenntnissen

Der neue DStV-Praxenvergleich besticht durch viele Neuerungen. Erstmalig ist ein Mehrjahresvergleich möglich. Der Mehrjahresvergleich umfasst unter anderem die regionalen oder bundesweiten Auswertungen im Vergleich zum Vorjahr und wird zukünftig um jedes Folgejahr erweitert. Hiermit können Sie erkennen, wie sich Ihre Kanzlei im Verhältnis zum ausgewählten Trend entwickelt hat. Eine weitere Neuerung ist, dass auch für Kapitalgesellschaften alle Kennzahlen separat analysierbar sind.

Das Handling wurde benutzerfreundlich weiterentwickelt. Hervorzuheben ist hier insbesondere, dass die zu erfassenden Daten jetzt zwischengespeichert werden können. Vorjahresteilnehmer können nunmehr ihre Vorjahresdaten in die aktuelle Abfrage automatisch übertragen.

Der DStV-Praxenvergleich umfasst die bewährten aussagekräftigen Auswertungen wie den Personalkostenvergleich je Qualifikation der Mitarbeiter und Berufserfahrung sowie das Kosten-Umsatz-Verhältnis.

Vorjahresteilnehmer können sich mit ihrem Benutzername und ihrem Passwort auf dem DStV-Praxenvergleichsportal unter www.dstv-praxenvergleich.de einloggen. Über das gleiche Portal können sich Kanzleien, die noch nicht am Praxenvergleich teilgenommen haben, registrieren und erhalten die Zugangsdaten. Die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder selbstverständlich kostenfrei. Die Möglichkeit zur Teilnahme am DStV-Praxenvergleich endet am 31.10.2018.

 

 

Stand: 4.9.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]