BFH: Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
BFH: Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, [...]
BFH: Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, [...]
Die Kleinunternehmerregelung ist auf solche Unternehmer beschränkt, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind (BFH-Urteil v. 12.12.2019 – V R 3/19).
Um eine Betriebsveranstaltung handelt es sich, wenn eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stattfindet (Betriebsveranstaltung). Zudem muss die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen.
Nachdem zunächst einzelne Bundesländer eine Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung gewährt hatten, hat das BMF mit Schreiben v. 23. April 2020[1] eine allgemeine bundesweit gültige Verwaltungsregelung geschaffen.
Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2020 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfemaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (kurz: Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Mit abschließenden Beratungen im Bundesrat ist am 5. Juni 2020 zu rechnen.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat auf seinen Internetseiten ein Antragsformular zur Herabsetzung bereits geleisteter Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2019 bereitgestellt.
Aktuell hat sich der 9. Senat des Niedersächsischen FG – soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht – im Urteil vom 19. Februar 2020 (9 K 104/19) intensiver mit der Frage auseinandergesetzt, welche Anforderungen an die Vergleichbarkeit in puncto Status und Gebrauchswert zu stellen sind.
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass ein Vater, der seinen bei seiner geschiedenen Ehefrau lebenden minderjährigen Sohn entsprechend dem vereinbarten Umgangsrecht nahezu an jedem zweiten Wochenende abholt und betreut, einen nicht unwesentlichen zeitlichen Betreuungsanteil i.S.v. § 32 Abs. 6 Satz 9 Alt. 2 EStG leistet.
Es geht wieder los! Ab dem 26.05.2020 starten wir wieder mit unseren Präsenzseminaren. Unter Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften ist die Durchführung von Seminaren wieder möglich.
Am 6. Mai 2020 verstarb unser Ehrenvorstandsmitglied Dieter Kreibohm. Dieter Kreibohm war seit dem 1.5.1965 Mitglied unseres Verbandes und von 1973 bis 1979 Bezirksvorsitzender in Goslar. Seit 1979 bis zum 19.5.2006 war er Mitglied des Präsidiums und anschließend Ehrenvorstandsmitglied.