BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling
Soll- und Habenzinsen, die aus wechselseitig gewährten Darlehen innerhalb eines Cash-Pools entstehen, sind bei der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Schuldzinsen in begrenztem Umfang miteinander verrechenbar.

