Über STBV-FF

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat STBV-FF, 2119 Blog Beiträge geschrieben.

Leibrente und Nießbrauch: Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften

Die größte Hürde vor allem für kleine und mittelgroße GmbHs und Aktiengesellschaften dürfte das Finden eines Nachfolgers für das Unternehmen sein. Aber selbst wenn diese Hürde genommen worden ist, steht der Unternehmer und sein Nachfolger vor neuen Herausforderungen, wie Prof. Dr. Guido Förster betonte.

Gesamtplanrechtsprechung des Bundesfinanzhofs – nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht mehr anwendbar?

Im Jahr 2000 schuf der BFH den Begriff des „Gesamtplans“. Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR, Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein hob beim Steuerforum 2019 in Hannover hervor, dass diese „Gesamtplanrechtsprechung“ ein erhebliches Risiko für die Gestaltungspraxis darstellt.

BMF: Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten

Das BMF hat gem. § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (BMF-Schr. v. 22.2.2019 – IV C 7 – S 3225/16/10001).

BFH: Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe: Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung

Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 8.11.2018 (Az.: III R 13/16) zur Anwendung der sog. 1 %-Regelung entschieden.

Geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis und Dienstwagengestellung

Fraglich war bislang, ob ein geringfügig entlohntes Dienstverhältnis mit Dienstwagengestellung einem Fremdvergleich standhält. Hierzu hat der BFH eine für die Praxis negative Entscheidung getroffen. Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Dienstwagens zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich.

Nach oben