Veräußerungsverluste nach § 20 Abs. 2 EStG: Verwaltung erkennt BFH-Rechtsprechung an!
Der BFH hat mit Urteil vom 12. Juni 2018 entschieden, dass eine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG weder abhängig von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten sei.

