§ 35c EStG und Bescheinigung
§ 35c EStG sieht seit 2020 eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vor. Diese Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine – von einer berechtigten Person nach amtlichem Muster erstellte - Bescheinigung Folgendes nachgewiesen wird.