Schenkung zwischen GmbH-Gesellschaftern und GmbH – Auffassung der Finanzverwaltung
In vielen GmbHs gibt es vertragliche Beziehungen zwischen GmbH und Gesellschaftern. Diese sind – sofern nach den möglichen formalen Vorschriften geschlossen werden – rechtlich völlig unbedenklich, auch wenn die Leistungen unangemessen höher sind als die Gegenleistungen, wenn also eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ vorliegt.

