LStN: Besteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Homeoffice-Tätigkeit infolge der Corona-Pandemie
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist darauf hin, dass (derzeit) im Bereich der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer keine neuen Regelungen mit der Corona-Pandemie geplant sind. Vielmehr ist weiterhin das BMF-Schreiben v. 4.4.2018 (BStBl I 2018, 592) anzuwenden.