Neue Staatenaustauschliste bekanntgemacht
Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen erfolgt nach Maßgabe des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (kurz: FKAustG). Das BMF hat mit Schreiben vom 28. Juni 2019 die Staaten bekannt gegeben, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vorliegen.

