Corona-Krise: Lohnsteuer-Anmeldung März 2020 bzw. 1. Quartal 2020 und Fristverlängerung
Die Lohnsteuer-Anmeldungen für März 2020 bzw. das 1. Quartal 2020 sind grundsätzlich am 10. April 2020 an die Finanzverwaltung zu übermitteln und auszugleichen. Die Finanzverwaltungen zumindest in NRW und in Bayern lassen eine Fristverlängerung um 2 Monate bis zum 10. Juni 2020 zu.

