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Protokoll der 163. Sitzung des Arbeitskreis LStN

Die 163. Sitzung des Arbeitskreises der Angehörigen der steuerberatenden Berufe und der Steuerverwaltung für den Bereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) fand aus aktuellem Anlass im schriftlichen Verfahren statt. Das Protokoll mit Stand 19. Juni 2020 finden unsere Mitglieder in Ihrem geschützten Mitgliederbereich unter "Protokolle Finanzverwaltung".

2021-06-04T08:47:29+02:0025.06.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

Musterverfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen – Antworten des DStV und der BStBK auf häufig gestellte Fragen

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der neuen GoBD hatten der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterklammer (BStBK) ihre gemeinsame Musterverfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen im November 2019 in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht.

2021-06-07T08:51:07+02:0025.06.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

Präsident Christian Böke setzt sich für eine Billigkeitsregelung bei der zeitlich begrenzten Senkung der Umsatzsteuer ein

Die zeitlich begrenzte Senkung der Umsatzsteuer ab 1. Juli führt durch die kurze Vorbereitungszeit und die komplexen Strukturen in der Wirtschaft zu einem erheblichen Aufwand. Es stehen der geplanten Steuersenkung von 20 Milliarden ein Umstellungsaufwand von 6 Milliarden Euro gegenüber. Auch für die steuerberatenden Praxen geht damit ein erheblicher Mehraufwand einher.

2021-06-02T06:41:29+02:0023.06.2020|Aktuelles, Meldungen, Umsatzsteuer|

Mit steuerlichem „Wumms“ aus der Corona-Krise?

Die Pandemie ist zur Wirtschaftskrise erwachsen. Mit aller Kraft versucht die Bundesregierung, die Schäden zu begrenzen – auch mit steuerlichen Hebeln. Bereits die Anhörung im Deutschen Bundestag zum 1. Corona-Steuerhilfegesetz offenbarte, welche Herausforderungen sich dabei ergeben.

BMWi: Überbrückungshilfe für KMU

In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Überbrückungshilfe vereinbart und damit einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni umgesetzt. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).

2020-06-15T13:57:07+02:0015.06.2020|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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