Überbrückungshilfe – Onlineportal zur Registrierung
Die Überbrückungshilfe ist ein neues branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).
Die Überbrückungshilfe ist ein neues branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).
Der Gesetzgeber hat nunmehr rückwirkend ab Jahresbeginn den bisherigen Listenhöchstbetrag von 40.000 € auf 60.000 € angehoben. Für die Umsetzungspraxis bedeutet dies: Eine rückwirkende Korrektur der privaten Nutzungsentnahme bzw. des über die Lohnabrechnung abgerechneten geldwerten Vorteils ist vorzunehmen.
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 2. Juli 2020 zur befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations-und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Juli 2020 Stellung genommen und die Abschnitte 10.1 und 12.16 des UStAE geändert.
Bayrischer Finanzminister für die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung zur Umstellung von Registrierkassen über den September 2020 hinaus Die Absicht von [...]
Seit gut einem Monat ist das neue Stellenportal online und hat bereits in dieser kurzen Zeit viel Zuspruch erfahren. So wurden 69 veröffentlichte Inserate in den Kategorien bereits 454 Mal aufgerufen. 64 Steuerberatungsgesellschaften und Kanzleien haben sich zum aktuellen Zeitpunkt im neuen Stellenportal registriert und es kommen von Tag zu Tag immer mehr dazu.
Das dringend erwartete BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 ist nun finalisiert und auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht worden.
Am 29.06.2020 wurde die „5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2020 S. 1495 ff) verkündet. Die darin enthaltenen Änderungen der StBVV treten am 1.7.2020 in Kraft.
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben einen inhaltsgleichen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht.
Die 163. Sitzung des Arbeitskreises der Angehörigen der steuerberatenden Berufe und der Steuerverwaltung für den Bereich des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) fand aus aktuellem Anlass im schriftlichen Verfahren statt. Das Protokoll mit Stand 19. Juni 2020 finden unsere Mitglieder in Ihrem geschützten Mitgliederbereich unter "Protokolle Finanzverwaltung".
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der neuen GoBD hatten der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterklammer (BStBK) ihre gemeinsame Musterverfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen im November 2019 in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht.