Überbrückungshilfe – Onlineportal zur Registrierung

 

Die Überbrückungshilfe ist ein neues branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Der Nachweis des anspruchsbegründenden Umsatzeinbruchs und der erstattungsfähigen Fixkosten erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe (Antragstellung) sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers glaubhaft zu machen.

Wichtig: Unternehmen, die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen ihre Anträge auf Überbrückungshilfe zwingend über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer stellen!

In der zweiten Stufe (nachträglicher Nachweis) sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu belegen. Die Richtlinien, Vollzugshinweise, Antragsformulare und FAQ etc. werden derzeit erarbeitet. Eine Antragstellung ist noch nicht möglich.

 

Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft zur Überbrückungshilfe: https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/

 

Informationsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft zu den Eckpunkten der Überbrückungshilfe: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.html

 

Hinweis zum Versicherungsschutz für Steuerberater:

Uns erreichen derzeit viele Anfragen, ob die Beratung im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Der HDI hat mit Fachinfo VH 01-2020 vom März 2020 mitgeteilt, dass die Berechnung von Ansprüchen, Forderungen, Bedarfszahlen etc. und die Stellung von Anträgen im Zusammenhang mit öffentlichen Beihilfen und Entschädigungen aufgrund der Corona-Krise als reine Rechtsanwendung zulässig ist. Versicherungsschutz besteht bei HDI dafür gemäß Teil 3 B II Nr. 5 der AVB WSR VH558:08 bzw. FBVH0001:01.

Nach Auskunft des HDI sind auch Beratungen zu weiteren Fördermitteln wie der Überbrückungshilfe im Deckungsumfang enthalten. Die genannte Fachinfo wird zurzeit überarbeitet. Sobald die neue Fachinfo von HDI veröffentlicht wird, werden wir diese entsprechend veröffentlichen.

 

 

Das Onlineportal zur Registrierung für die Antragstellung der Überbrückungshilfe durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer ist ab sofort freigeschaltet.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

Webinar-Empfehlung: Corona-Überbrückungshilfe der Bundesregierung

 

 

Stand: 08.07.2020