Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

 

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Seit einigen Tagen können sich Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen.

 

Sowohl der Deutsche Steuerberaterverband als auch die Bundessteuerberaterkammer haben FAQs zur Überbrückungshilfe veröffentlicht. Sie finden diese unter den folgenden Links:

 

Überbrückungshilfen für KMU und Freiberufler – Informationen des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) >>

Bundessteuerberaterkammer – FAQ zu Überbrückungshilfen >>

Beim Registrierungsprozess kann es vereinzelt zu technischen Problemen kommen. Das BMWi hat hierfür eine Servicehotline geschaltet, die unter der Rufnummer +49 69 273169555 erreichbar ist (Servicezeiten Mo-Fr 8:00 bis 18:00 Uhr). Des Weiteren finden Sie hier ein Kontaktformular >>

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung wurde seitens HDI klargestellt, dass auch die neue Form des Überbrückungsgeldes hinsichtlich der Beratung und Beantragung explizit mitversichert ist. Vgl. hierzu auch Fachinfo „Anforderungen an Steuerberater in Zeiten von Corona“ >>

 

 

Webinar-Hinweis: Beachten Sie auch unser aktuelles Live-Webinar Corona-Überbrückungshilfe der Bundesregierung

 

 

 

 

Stand: 16.07.2020