Nichtbeanstandungs-Quote bei der Aufteilung des Frühstückspreises bei Hotelübernachtungen
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 2. Juli 2020 zur befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations-und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Juli 2020 Stellung genommen und die Abschnitte 10.1 und 12.16 des UStAE geändert.

