Repetitorium zu Umstrukturierungen nach dem Umwandlungssteuergesetz
Das Skript eignet sich besonders für Teilnehmer, die aktuell Umstrukturierungen beraten bzw. vorbereiten. Auch Teilnehmer, die ihre Kenntnisse im Umwandlungssteuerrecht [...]
Das Skript eignet sich besonders für Teilnehmer, die aktuell Umstrukturierungen beraten bzw. vorbereiten. Auch Teilnehmer, die ihre Kenntnisse im Umwandlungssteuerrecht [...]
Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in steuerberatenden Berufen müssen sich aufgrund der GmbH & Co. KG-Mandate nahezu regelmäßig auch mit den [...]
Für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein umfassendes Fachwissen notwendig. Neben dem Fachwissen ist es wichtig, aktuelle Änderungen [...]
Mit Urteil vom 13.5.2010 – VI R 13/18 hält der BFH an seiner Rechtsprechung fest und bezieht in die Schätzgrundlage für Sachzuwendungen nur Kosten ein, die zu geldwerten Vorteilen führen können. Weiter macht er deutlich, dass sich die Bemessungsgrundlagen für Sachbezüge und Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 S. 2 EStG unterscheiden.
Im Lohnsteuer- und Reisekostenrecht sind auch mit Blick auf den Jahreswechsel 2020/2021 zahlreiche Neuerungen und Fortentwicklungen zu beachten. Im Blickpunkt [...]
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021 kann seit dem 1.10.2020 (= gesetzlicher Starttermin) bis 30.11.2021 gestellt werden.
Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 7/17 seine Rechtsprechung fortgesetzt , nach der es sich bei der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden, nicht um die steuerpflichtige Veräußerung einer Kapitalforderung handelt.
Wie der BFH mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden hat, können auch unbekannte Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist.
Verbandspräsident Christian Böke hat sich mit einem Schreiben an die Finanzminister von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt und darin dringend um Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 auf den 31.5.2021 gebeten.