Limited und Brexit – Umstrukturierung in neuen Zeiten
Brexit und kein Ende. Wie eine „unendliche“ Geschichte wirkt der lange Weg zum Ende der EU-Vollmitgliedschaft des Vereinigten Königreichs von [...]
Brexit und kein Ende. Wie eine „unendliche“ Geschichte wirkt der lange Weg zum Ende der EU-Vollmitgliedschaft des Vereinigten Königreichs von [...]
Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Bezüge von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern ziehen die Finanzgerichte häufig anerkannte Vergleichswerte heran. Die aktuelle Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2021“ gibt Auskunft über die neuesten Zahlen.
Hannover – Vielerorts wird in diesem Jahr der liebe Weihnachtsmann coronabedingt wohl untertauchen. Die mehr oder weniger willkommenen Geschenkepäckchen schnürt [...]
Nunmehr zum dritten Mal bietet der Steuerberaterverband das Arbeitgebersiegel “Exzellenter Arbeitgeber” an. Jetzt liegen die von der PAON GmbH ausgewerteten Umfrageergebnisse vor. Danach haben von den teilnehmenden Kanzleien 176 das Qualitätssiegel erhalten.
Sind Auslandsreisekosten abzurechnen, werden gesonderte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt. Das BMF hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 neue Pauschbeträge veröffentlicht.
Das BMF hat mit Schreiben vom 25. November 2020 ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014.
Der DStV und seine Mitgliedsverbände hatten sich hierfür stark gemacht. Verbandspräsident Christian Böke begrüßt diese Entscheidung: „Wir freuen uns sehr, dass eine zentrale Forderung der Verbände umgesetzt wurde! Dies schafft eine dringend notwendige Entlastung des Berufsstandes.“
In den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt viermal. Es erfolgt also halbjährlich jeweils eine Erhöhung, die bei der Lohnabrechnung zu beachten ist. Daneben muss aber auch jeweils eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der arbeitsverträglichen Regelungen erfolgen.
Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, wird das niedersächsische Wirtschaftsministerium die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe mit insgesamt 50 Millionen Euro unterstützen. Antragsberechtigt sind KMU und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes.