Aufstockung Überbrückungshilfe für Unternehmen und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes in Niedersachsen

 

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, wird das niedersächsische Wirtschaftsministerium die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe mit insgesamt 50 Millionen Euro unterstützen. 

Antragsberechtigt sind KMU und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. 

 

 

Förderbedingungen: 

> Kausalität zur COVID-19-Pandemie 

> Vorliegende Bewilligung einer Überbrückungshilfe II für kleine und mittlere Unternehmen 

> Eine Förderung je Unternehmen bzw. Antragsteller 

> Veranstaltungswirtschaft: Billigkeitsleistung i.H.v. 15 % der Umsatzverluste von April bis Dezember 2020 ggü. zum Vorjahr für die ersten 100.000 €; i.H.v. 10 % für darüberhinausgehende Verlustbeträge 

> Schaustellergewerbe: Billigkeitsleistung i.H.v. 7,5 % der Umsatzverluste von April bis Dezember ggü. zum Vorjahr und i.H.v. 20 % der in diesen Monaten des Jahres fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen 

oder 

Billigkeitsleistung i.H.v. 15 % der Umsatzverluste von April bis Dezember 2020 ggü. zum Vorjahr für die ersten 100.000 € und i.H.v. 10 % für darüberhinausgehende Verlustbeträge 

> Abzug der außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes für Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird für den betroffenen Zeitraum 

> Kombination mit Darlehensprogrammen der EU, mit Darlehens- und Zuschussprogrammen des Bundes und/oder des Landes im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist zulässig, sofern die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden 

 

 

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Stand: 14.12.2020