Neue Auslandsreisekosten ab 2021 anzuwenden

 

Sind Auslandsreisekosten abzurechnen, werden gesonderte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt. Das BMF hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2020[1] neue Pauschbeträge veröffentlicht. Diese sind für Reisen ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.

[1]           BMF-Schr. v. 3.12.2020 – IV C 5-S 2353/19/10010 :002 DOK 2020/1163533

 

 

Stand: 16.12.2020