Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer: Neues zur Erfassung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lediglich für eine Teilstrecke zur Verfügung (z. B. im Rahmen von „Park and Ride“), ist grundsätzlich die gesamte Entfernung zugrunde zu legen.

