Regelung zur Gewerbesteuerpflicht auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an Mitunternehmerschaften nicht verfassungswidrig
In seinem Urteil vom 10.4.2018 (Az.: 1 BvR 1236/11) hat das BVerfG entschieden, dass die Einführung der Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft durch § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG im Juli 2002 nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt ...