Neue Auslandsreisekosten ab 2021 anzuwenden
Sind Auslandsreisekosten abzurechnen, werden gesonderte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt. Das BMF hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 neue Pauschbeträge veröffentlicht.