BMF-Schreiben vom 21.12.2020 zur Fristverlängerung – Aktuelles Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Abgabefrist für die Steuerklärung 2019 ist davon nicht berührt!
Die Verwaltungsanweisung zur Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31.3.2021 bildet das Ergebnis der Erörterungen der Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern am 4.12.2020 ab.