Pauschale Bonuszahlungen und Kürzung der Krankenversicherungskosten
Nach § 65a SGB V können die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Bonuszahlungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens an ihre Versicherten leisten. Eine Bonuszahlung kann den erhöht abziehbaren Krankenversicherungsaufwand mindern.

