BMF: Verlustübernahmeregelung bei Organschaften i.S.d. § 17 KStG

Mit Urteil vom 10. Mai 2017 - I R 93/15 - (DStR 2017, 2429) hat der BFH entschieden, dass Gewinnabführungsverträge von Organschaften i. S. d. § 17 KStG nur dann die Voraussetzungen des § 17 Satz 2 Nummer 2 KStG a. F. erfüllen, wenn der Gewinnabführungsvertrag bei wörtlicher Wiedergabe des § 302 AktG auch die Regelung des § 302 Absatz 4 AktG enthält.

2021-06-02T06:35:02+02:0025.04.2019|Aktuelles, iFrame, Meldungen, Umwandlungssteuerrecht|

BFH: Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment – Gewährung von AdV

Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht (BFH, Beschluss v. 14.3.2019 - V B 3/19).

2021-06-02T09:37:36+02:0025.04.2019|Aktuelles, iFrame, Meldungen, Umsatzsteuer|

BFH: Tätigkeit eines Heileurythmisten als ähnlicher Beruf i.S.v. § 18 EStG

Der BFH hat entschieden, dass der Abschluss eines Integrierten Versorgungsvertrags nach §§ 140a ff. SGB V zwischen dem Berufsverband der Heileurythmisten und einer Krankenkasse ein ausreichendes Indiz für das Vorliegen einer dem Katalogberuf des Krankengymnasten/Physiotherapeuten ähnlichen Ausbildung und Tätigkeit ist.

2021-06-07T12:20:38+02:0011.04.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|

BFH: VGA bei Rückstellung für drohende Haftung nach § 73 AO

Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Dies hat der BFH mit Urteil vom 24.10.2018 (Az.: I R 78/16) entschieden.

BFH: Keine Anfechtung der KapESt-Anmeldung nach Einkommensteuerfestsetzung

Die Anmeldung der Kapitalertragsteuer durch ein Geldinstitut kann von dem Gläubiger der Kapitalerträge nicht mehr im Wege einer Drittanfechtungsklage angefochten werden, wenn die Kapitalerträge aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG bereits in die Steuerfestsetzung mit einbezogen wurden und die abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Steuerschuld angerechnet wurde.

2021-06-07T07:59:38+02:0011.04.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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