FG Münster: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen
Der 9. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Beschluss vom 31.8.2018 (Az.: 9 V 2360/18 E) ernstliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen von jährlich 6 % für Zeiträume ab 2014 geäußert.