Gesetzesänderungsvorschlag: Dynamisierung der Einkommensgrenzen für Minijobber
Durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1. Januar 2013 die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse von 400 EUR auf 450 EUR angehoben.