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News2022-02-14T09:28:21+01:00

Share Economy als Steuerhinterziehungsrisiko – Finanzverwaltung startet Gruppenanfrage an Airbnb

Seit ein paar Jahren ist die sogenannte Share Economy in aller Munde. Einige Unternehmen, wie z. B. Airbnb, sind damit weltweit und auch in Deutschland sehr erfolgreich. Insbesondere bei solchen großen Plattformen geht es nicht so sehr um den Gedanken des Teilens an sich, sondern um die Kommerzialisierung des Privatbereichs der Teilnehmer, die dann zwangsläufig auch steuerliche Konsequenzen haben kann.

BMF: Änderung des AEAO zu § 146 AO

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ist § 146 Abs. 1 AO geändert worden. Das BMF hat nun mit Schreiben vom 19.6.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005 :053, den Anwendungserlass zu § 146 AO mit sofortiger Wirkung neu gefasst.

22.06.2018|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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